| Veröffentlichung der Bekanntmachung: | 2025 |
| Förderzeitraum: | 2026 - 2029 |
| Gesamte Fördersumme: | bis zu 15 Mio. Euro |
| Anzahl der Projekte: | 6 Verbünde und 3 Einzelprojekte, insgesamt 18 Zuwendungsempfänger |
1. Ziele der Fördermaßnahme
Mit der Fördermaßnahme „Anwendung von Künstlicher Intelligenz (KI) in der Wirkstoffforschung“ verfolgt das BMFTR das Ziel, den Prozess der Wirkstoffforschung entlang der gesamten Entwicklungskette mittels KI in Zukunft schneller und mit einer höheren Erfolgsrate umzusetzen. Innovative Arzneimittel könnten dadurch günstiger werden und Patientinnen und Patienten schneller erreichen. Zudem soll die deutsche Forschungslandschaft in der Nutzung von KI in der Wirkstoffforschung unterstützt und nachhaltig gestärkt werden. Die Innovation in der Wirkstoffforschung wird stark von ihren Methoden und Werkzeugen sowie den verfügbaren Daten beziehungsweise Informationen und insbesondere deren Verwendung angetrieben. KI ermöglicht diesbezüglich neue Ansätze und verspricht als skalierbares und vielseitig einsetzbares Instrument Mehrwerte, wie beispielsweise Kosten- und Zeitersparnis. Auch die Arzneimittelentwicklung für bisher schwer behandelbare Erkrankungen könnte mittels KI erleichtert werden.
Die Fördermaßnahme soll Forschende aus dem akademischen und dem wirtschaftlichen Bereich dazu befähigen, risikoreiche Projekte der Forschung und Entwicklung (FuE) zum Einsatz von KI in der Arzneimittelentwicklung alleine oder im Verbund durchzuführen und über den Stand der Technik hinaus weiterzuentwickeln. Die Arzneimittelentwicklung ist aufgrund der vielfältigen Anforderungen interdisziplinär geprägt. Sie erfordert die intensive Zusammenarbeit und den frühzeitigen fachlichen Austausch von Partnerinnen und Partnern aus Wissenschaft und Wirtschaft, insbesondere aus der Pharmaindustrie, sowie mit den regulatorischen Behörden. Weitere Ziele der Maßnahme sind zudem, die Verfügbarkeit von standardisierten Daten beziehungsweise Vergleichsdatensätzen für KI-basierte Anwendungen zu steigern und den wissenschaftlichen Austausch der beteiligten Akteure zu stärken beziehungsweise Forschungsnetzwerke auszubauen.
2. Stand der Fördermaßnahme
Im Dezember 2025 wurden sechs Forschungsverbünde und drei Einzelvorhaben mit insgesamt 18 Teilvorhaben zur Förderung ausgewählt. Fünf Forschungsverbünde sowie zwei Einzelvorhaben sind zum 01.07.2026 gestartet. Ein weiterer Forschungsverbund beginnt zum 01.08.2026, ein weiteres Einzelvorhaben zum 01.09.2026.