vom 04.07.2025 - Abgabetermin: 03.09.2025
Das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) richtet gemeinsam mit Partnern aus Wissenschafts-, Bildungs- und Kultureinrichtungen sowie Akteuren aus Politik, Zivilgesellschaft und Medien seit dem Jahr 2000 die Wissenschaftsjahre aus. Durch die Förderung von wirkungsorientierten, experimentellen, partizipativen und dialogischen Formaten zielen die Wissenschaftsjahre darauf ab, bestmögliche Bedingungen für den Austausch zwischen Forschung und unterschiedlichen Öffentlichkeiten zu schaffen, die Wissenschaftskommunikation im Wissenschaftsbetrieb zu verankern und neue methodische Wege zu gehen.
Die Wissenschaftsjahre widmen sich interdisziplinären Zukunftsthemen und greifen dabei unterschiedliche Perspektiven auf. Sie leisten einen Beitrag für eine resiliente und nachhaltige Gesellschaft. Ziel der Wissenschaftsjahre ist es, Bürgerinnen und Bürger in vielfältigen Formaten in einen Dialog mit Wissenschaft und Forschung zu bringen und die Öffentlichkeit stärker für Wissenschaft zu interessieren. Forschung und dazugehörige Erkenntnisgewinnungsprozesse sollen nachvollziehbar und verständlich kommuniziert werden, um das Vertrauen in Wissenschaft und die Wissenschaftsmündigkeit der Bevölkerung zu steigern. Dabei soll eine möglichst große Anzahl an Personen mit dem Wissenschaftsjahr und seinen Angeboten in Berührung kommen und aktiv daran teilnehmen. Bürgerinnen und Bürgern wird dabei eine Teilhabe an Forschung ermöglicht – beobachtend oder aktiv.
Die Wissenschaftsjahre zielen zudem darauf ab, die Methoden der Wissenschaftskommunikation weiterzuentwickeln und in verschiedenen Kontexten zu erproben. Ein weiteres Ziel ist die Wirkung in die Wissenschaft: Die Institutionen sollen innerhalb der Laufzeit des Wissenschaftsjahres eigene Aktivitäten entwickeln, Methoden qualitativ weiterentwickeln und diese auch über das Jahr hinaus nachhaltig in ihren Einrichtungen implementieren. Wissenschaftskommunikation findet zunehmend auch außerhalb des Wissenschaftssystems und an den Schnittstellen von Wissenschaft, Politik und (Zivil-)Gesellschaft statt. Im Rahmen der Förderrichtlinie sollen entsprechend Institutionen der organisierten Zivilgesellschaft, Kultur- und Bildungseinrichtungen, Einrichtungen aus dem Gesundheitswesen, Einrichtungen der Wissensvermittlung und Vermittlungsarbeit sowie nichtstaatliche Organisationen mit Formaten und Methoden der Wissenschaftskommunikation in Berührung kommen und diese innerhalb ihrer Wirkungsbereiche initiieren und testen. Zudem soll die Vernetzung der geförderten Projekte angestoßen werden.
Das Wissenschaftsjahr 2026 macht Entwicklungen in Forschung und Wissenschaft transparent und zugänglich. Es zeigt den Weg in die Medizin der Zukunft – es informiert, es begeistert und ruft dazu auf, zu diskutieren und sich aktiv zu beteiligen. Alle können zur Medizin von morgen beitragen: Forscherinnen und Forscher finden innovative Lösungen, mit denen Vorbeugung, Erkennung, Behandlung und Nachsorge in Zukunft noch besser werden. Sie ermitteln beispielsweise durch genetische Analysen Krankheitsursachen, arbeiten mit KI-gestützter Bildgebung daran, die Früherkennung zu verbessern und entwickeln gemeinsam mit Partnern aus der Industrie neue Medikamente und Therapien. Und auch Bürgerinnen und Bürger können zur Medizin der Zukunft beitragen: Indem sie mehr für ihre eigene Gesundheit tun, indem sie ihre eigenen Gesundheitsdaten für die Forschung freigeben oder indem sie bei der Gesundheitsforschung mitwirken.
Die Ziele des Wissenschaftsjahres 2026 sind:
Zuwendungszweck dieser Förderrichtlinie ist es, Vorhaben der Wissenschaftskommunikation im Themenfeld „Medizin der Zukunft“ anzuregen, die besonders niedrigschwellige Beteiligungsangebote schaffen und in ihrer Wirkungsdimension vor allem partizipativ und dialogorientiert ausgerichtet sind.
Es werden Vorhaben gefördert, die einen oder mehrere der folgenden Schwerpunkte erfüllen:
Die geförderten Vorhaben kommunizieren unter dem Dach des Wissenschaftsjahres. Um die Sichtbarkeit des Wissenschaftsjahres und der beteiligten Fördervorhaben zu erhöhen, treten alle im Rahmen dieser Förderrichtlinie geförderten Projekte kommunikativ einheitlich nach außen auf. Sie orientieren sich dabei am Corporate Design des Wissenschaftsjahres und kommunizieren die Dachmarke Wissenschaftsjahr in ihrer Presse- und Öffentlichkeitsarbeit.
Die Ergebnisse des geförderten Vorhabens dürfen nur in der Bundesrepublik Deutschland oder dem Europäischen Wirtschaftsraum und der Schweiz genutzt werden.
Der Bund gewährt die Zuwendungen nach Maßgabe dieser Förderrichtlinie, der §§ 23 und 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) und den dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften sowie der „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis (AZA/AZAP/AZV)“ und/oder der „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Kostenbasis von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (AZK)“ des BMFTR. Ein Anspruch auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht. Vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Über diese Förderrichtlinie gewährte Zuwendungen stellen keine staatliche Beihilfe dar.
Gefördert werden Vorhaben, die sich mit den folgenden Fragestellungen des Wissenschaftsjahres 2026 befassen. Die Förderrichtlinie zum Wissenschaftsjahr 2026 organisiert sich inhaltlich in vier Themenfelder. Geförderte Projekte sollten eines oder mehrere dieser Themenfelder bearbeiten:
Themenfeld 1: Die Medizin der Zukunft ist präventiv.
Krankheiten zu verhindern – statt „nur“ zu behandeln – ist ein wichtiges Ziel der medizinischen Forschung. Das Wissenschaftsjahr 2026 ermöglicht den Dialog mit Bürgerinnen und Bürgern darüber, was bereits heute möglich ist und was sich verändern muss, damit jede und jeder Einzelne selber seine und ihre Gesundheit besser schützen kann. Es zeigt Ergebnisse der Forschung zu neuen Präventionsansätzen, Diagnoseverfahren und innovativen Therapien. Es geht unter anderem um Gesundheitsförderungs- und Präventionsmaßnahmen, die geeignet sind, Krankheiten zu vermeiden, nachhaltige Verhaltensänderungen herbeizuführen und gesundheitsrelevante Lebens-, Arbeits- und Umweltbedingungen zu verbessern.
Themenfeld 2: Die Medizin der Zukunft ist personalisiert.
Jeder Mensch ist einzigartig und so sollte auch seine medizinische Behandlung sein. Die personalisierte Medizin berücksichtigt die individuellen genetischen Voraussetzungen, den Lebensstil und die Umweltfaktoren, um maßgeschneiderte Therapien zu entwickeln. Die personalisierte Medizin ist einer der wichtigsten Zukunftstrends im Gesundheitssystem.
Themenfeld 3: Die Medizin der Zukunft ist digital.
Die Digitalisierung revolutioniert die Medizin und ermöglicht neue Wege in Forschung, Diagnose, Behandlung und Prävention. Die rasante Entwicklung hin zu einer digitalen Medizin bietet enorme Chancen, verunsichert aber auch manche Menschen. Das Wissenschaftsjahr 2026 wird die datengestützte Medizin als ein Schwerpunktthema beleuchten, über Möglichkeiten und Grenzen informieren und möchte den Dialog zu digitalen Gesundheitstechnologien fördern.
Themenfeld 4: Die Medizin der Zukunft ist partizipativ.
Die Mitwirkung der Bürgerinnen und Bürger spielt in der Medizin der Zukunft eine Schlüsselrolle, denn die Wissenschaft forscht mit und nicht nur über Menschen. Deshalb beschäftigt sich das Wissenschaftsjahr mit dem engen Zusammenspiel aller Beteiligten – Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern aus Akademia und Industrie, Ärztinnen und Ärzten, Pflegekräften, Krankenkassen, Patientinnen und Patienten und ihrer Angehörigen. Zu diesem Zusammenspiel gehört auch, dass Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler den Dialog mit der Öffentlichkeit suchen und Chancen, aber auch mögliche Risiken neuer Erkenntnisse und Verfahren verständlich vermitteln. Deshalb setzt das Wissenschaftsjahr auf einen engen Austausch mit den Bürgerinnen und Bürgern – nur so lassen sich Chancen und Risiken medizinischer Innovationen bewerten und Grenzen sinnvoll setzen.
Gegenstand der Förderung sind insbesondere folgende Formate der Wissenschaftskommunikation:
Insbesondere werden gefördert:
Die anzusprechenden Zielgruppen müssen dabei begründet und analysiert und die gewählten Methoden auf die spezifischen Zielgruppen abgestimmt werden. Gefördert werden analoge, digitale und hybride Formate mit lokalem Fokus sowie Vorhaben mit überregionaler Ausrichtung.
Die zu fördernden Vorhaben dürfen zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht begonnen sein und müssen ausdrücklich für das Wissenschaftsjahr 2026 – Medizin der Zukunft entwickelt werden.
Ziel der Vorhaben muss es sein, die Inhalte des Wissenschaftsjahres auf eine verständliche Art und Weise darzustellen und das Interesse der ausgewiesenen Zielgruppen für aktuelle Forschungsinhalte zu wecken.
Dabei müssen die Vorhaben einen Bezug zu Forschung zu den oben ausgewiesenen Themenfeldern herstellen. Dies kann über die gezielte Einbindung von Wissen einzelner Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler erfolgen. Möglich sind auch Kollaborationen beispielsweise mit wissenschaftlichen Einrichtungen und Organisationen, Dachorganisationen der Patientenvertretungen und Selbsthilfegruppen, Fachgesellschaften, Interessensvertretungen der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen, Pharma- und Biotech-Industrie sowie Stiftungen mit Schwerpunkt im Gesundheitsbereich.
Nicht gefördert werden können:
Antragsberechtigt sind staatliche und nichtstaatliche Hochschulen, außeruniversitäre Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen mit Forschungsschwerpunkt in den oben genannten Themenfeldern, Kultur- und Bildungseinrichtungen, Einrichtungen aus der Gesundheitsforschung und dem Gesundheitswesen, Einrichtungen der Wissensvermittlung, Akademien, nichtstaatliche Organisationen (zum Beispiel Vereine, Verbände, Stiftungen) und Kommunen (Städte, Landkreise, Gemeinden), öffentliche Einrichtungen der Vermittlungsarbeit (zum Beispiel Stadtteilzentren, Bibliotheken, Jugendzentren, Einrichtungen der Erwachsenenbildung, außerschulische Lernorte et cetera). Antragsberechtigt sind weiterhin Start-ups und Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit einem ausgewiesenen Schwerpunkt auf Wissenschaftskommunikation, Forschung, Wissensvermittlung und/oder Bildungsarbeit, insbesondere auch Sozialunternehmen (Social Entrepreneurs). Eine interdisziplinäre Zusammenarbeit unterschiedlicher Akteure in Form von Verbundprojekten ist möglich.
Wenn Teile des Projekts von Dritten erbracht werden müssen (wie beispielsweise die Programmierung von digitalen Anwendungen), können diese über die Vergabe von Aufträgen (zum Beispiel an Freiberufler) in das Projekt eingebunden werden.
Die Förderinteressierten müssen die nachfolgenden Bedingungen erfüllen:
Zum Zeitpunkt der Auszahlung einer gewährten Zuwendung wird das Vorhandensein einer Betriebsstätte oder Niederlassung (Unternehmen) beziehungsweise einer sonstigen Einrichtung, die der nichtwirtschaftlichen Tätigkeit des Zuwendungsempfängers dient (Hochschule, Forschungseinrichtung, Institut und so weiter), in Deutschland verlangt.
Forschungseinrichtungen, die von Bund und/oder Ländern grundfinanziert werden, können neben ihrer institutionellen Förderung eine Projektförderung für ihre zusätzlichen projektbedingten Ausgaben beziehungsweise Kosten bewilligt bekommen, wenn sie im Förderantrag den Bezug zwischen dem beantragten Projekt und grundfinanzierten Aktivitäten explizit darstellen beziehungsweise beides klar voneinander abgrenzen.
Zu den Bedingungen, wann staatliche Beihilfe vorliegt/nicht vorliegt und in welchem Umfang beihilfefrei gefördert werden kann, siehe Unionsrahmen für staatliche Beihilfen zur Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovation (FuEuI-Unionsrahmen).1
Förderungswürdig sind Einzel- oder Verbundvorhaben, die den Zielen des Wissenschaftsjahres 2026 entsprechen, sich inhaltlich an den oben aufgeführten Themenfeldern orientieren und die genannten Zielgruppen ansprechen.
Die Partner eines Verbundprojekts regeln ihre Zusammenarbeit in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung. Vor der Förderentscheidung über ein Verbundprojekt muss eine grundsätzliche Übereinkunft über weitere vom BMFTR vorgegebene Kriterien nachgewiesen werden (vergleiche BMFTR-Vordruck Nr. 0110).2
Alle Zuwendungsempfänger, auch Forschungseinrichtungen im Sinne von Artikel 2 (Nummer 83) AGVO, stellen sicher, dass im Rahmen des Verbunds keine indirekten (mittelbaren) Beihilfen an Unternehmen fließen. Dazu sind die Bestimmungen von Nummer 2.2 des FuEuI-Unionsrahmens zu beachten.
Das BMFTR verfolgt das Ziel, die Vernetzung und den Austausch der geförderten Einzel- und Verbundprojekte zu unterstützen. Zu diesem Zweck sind innerhalb der Projektlaufzeit bis zu zwei Vernetzungstreffen (analoge Treffen in unterschiedlichen Regionen Deutschlands) geplant. Die grundsätzliche Bereitschaft, sich an diesen Maßnahmen zu beteiligen und punktuell Ergebnisse und Erfahrungen in die Vernetzungstreffen einzubringen, wird vorausgesetzt.
Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt.
Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und für Vorhaben von Forschungseinrichtungen, die in den Bereich der wirtschaftlichen Tätigkeiten3 fallen, sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten. Diese können unter Berücksichtigung der beihilferechtlichen Vorgaben anteilig finanziert werden. Nach BMFTR-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung an den entstehenden zuwendungsfähigen Kosten vorausgesetzt.
Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen, die nicht in den Bereich der wirtschaftlichen Tätigkeiten fallen, sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die unter Berücksichtigung der beihilferechtlichen Vorgaben individuell bis zu 100 Prozent gefördert werden können.
Die zuwendungsfähigen Ausgaben/Kosten richten sich nach den „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis (AZA/AZAP/AZV)“ und/oder den „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Kostenbasis von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (AZK)“ des BMBF.
Gefördert werden ausschließlich Ausgaben im nichtwirtschaftlichen Bereich, insbesondere bei Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft.
Zuwendungsfähig sind:
Förderfähig sind zudem Reisekosten zu den zwei geplanten Vernetzungsveranstaltungen, die in der Finanzplanung zwingend zu berücksichtigen sind.
CO2-Kompensationszahlungen für Dienstreisen können nach Maßgabe der „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis (AZA/AZAP/AZAV)“ beziehungsweise der „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Kostenbasis von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (AZK)“ als zuwendungsfähige Ausgaben beziehungsweise Kosten anerkannt werden.
Höhe der Zuwendung
Die Vorhaben können mit einer Zuwendung von 20 000 Euro bis zu 100 000 Euro gefördert werden. Für Verbundvorhaben gilt der Maximalbetrag gleichermaßen. Je nach Qualität und Umfang der Vorhaben können in Ausnahmefällen auch höhere Zuwendungen gewährt werden.
Bestandteil eines Zuwendungsbescheids auf Kostenbasis werden grundsätzlich die „Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des Bundesministeriums für Bildung und Forschung an gewerbliche Unternehmen für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben“ (NKBF 2017).
Bestandteil eines Zuwendungsbescheids auf Ausgabenbasis werden grundsätzlich die „Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Ausgabenbasis des Bundesministeriums für Bildung und Forschung zur Projektförderung“ (NABF).
Bestandteil eines Zuwendungsbescheids auf Ausgabenbasis werden die „Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an Gebietskörperschaften und Zusammenschlüsse von Gebietskörperschaften“ (ANBest-Gk) und die „Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMFTR zur Projektförderung auf Ausgabenbasis“ (BNBest-BMBF 98).
Kommunikationskonzept, Corporate Design des Wissenschaftsjahres 2026
Das im Rahmen des Projekts zu erarbeitende Kommunikationskonzept und alle mit dem Projekt verbundenen öffentlichkeitswirksamen Kommunikationsmaßnahmen (zum Beispiel Veranstaltungen, Kongresse, Broschüren, Poster, Flyer, digitale Kommunikationsformen und Ähnliches) sind in Hinblick auf Auflagenhöhe und Gestaltung mit dem Kompetenzzentrum Wissenschaftskommunikation beim DLR Projektträger abzustimmen. Grundlage für die Erstellung aller Publikationen ist das Corporate Design des Wissenschaftsjahres 2026, das allen Zuwendungsempfängern zur Verfügung gestellt wird. Alle Publikationen sind unter Verwendung der Bildwortmarke des BMFTR mit dem Zusatz „Gefördert durch“ zu erstellen. Die Zuwendungsempfänger sind angehalten, die Kommunikationskampagne des Wissenschaftsjahres 2026 zu unterstützen und zur Vernetzung mit anderen Vorhaben und einer übergreifenden Öffentlichkeitsarbeit beizutragen.
Erfolgskontrolle/Evaluation
Zur Durchführung von Erfolgskontrollen im Sinne von Verwaltungsvorschrift Nummer 11a zu § 44 BHO sind die Zuwendungsempfänger verpflichtet, die für die Erfolgskontrolle notwendigen Daten dem BMFTR oder den damit beauftragten Institutionen zeitnah zur Verfügung zu stellen. Die Informationen werden ausschließlich im Rahmen der Begleitforschung und der gegebenenfalls folgenden Evaluation verwendet, vertraulich behandelt und so anonymisiert veröffentlicht, dass ein Rückschluss auf einzelne Personen oder Organisationen nicht möglich ist.
Für die Evaluation benennen die Vorhaben klare Indikatoren, die sich idealerweise auf die drei Ebenen Output (zum Beispiel Publikationen, Kommunikationsmittel), Outcome (zum Beispiel Kompetenzzuwachs, Impulse für Folgeprojekte) und Impact (zum Beispiel Wirkung auf gesellschaftlicher Ebene, Vertrauensaufbau) beziehen.
Die Wissenschaftsjahre zielen auch darauf ab, die Methoden der Wissenschaftskommunikation weiterzuentwickeln und in verschiedenen Kontexten zu erproben. Die Antragstellenden verpflichten sich, im Rahmen des Projekts gewonnene Daten zur Verfügung zu stellen. Dazu erhalten die Zuwendungsempfänger mit den Bewilligungsunterlagen weiterführende Informationen über die zu erfassenden Daten zu Formaten und Methoden (quantitative Indikatoren: zum Beispiel erreichte Teilnehmer-/Besucherzahlen, Social Media-Kennzahlen; Medienberichterstattung et cetera; qualitative Indikatoren: Analyse der Zielgruppen, Angaben zu Formen der Beteiligung/des Dialogs). Die Ziele der Förderrichtlinie und die selbst gesetzten Ziele des Projekts werden schematisch in einer Bewertungsmatrix erfasst. Jedes Förderprojekt wird anhand des Sachberichts zum Verwendungsnachweis sowie der zu erfassenden Daten auf diese Ziele geprüft und die Ergebnisse in der Bewertungsmatrix für den Zuwendungsgeber dokumentiert.
Für die Planung und Durchführung der Evaluation des Vorhabens ist der Zuwendungsempfänger angehalten, die Tools des BMFTR-geförderten Projekts „Impact Unit – Wirkung und Evaluation in der Wissenschaftskommunikation“ zu nutzen. Diese sind zu finden unter: www.impactunit.de.
Open Access-Klausel
Wenn der Zuwendungsempfänger seine aus dem Vorhaben resultierenden Ergebnisse als Beitrag in einer wissenschaftlichen Zeitschrift veröffentlicht, so soll dies so erfolgen, dass der Öffentlichkeit der unentgeltliche elektronische Zugriff (Open Access) auf den Beitrag möglich ist. Dies kann dadurch erfolgen, dass der Beitrag in einer der Öffentlichkeit unentgeltlich zugänglichen elektronischen Zeitschrift veröffentlicht wird. Erscheint der Beitrag zunächst nicht in einer der Öffentlichkeit unentgeltlich elektronisch zugänglichen Zeitschrift, so soll der Beitrag – gegebenenfalls nach Ablauf einer angemessenen Frist (Embargofrist) – der Öffentlichkeit unentgeltlich elektronisch zugänglich gemacht werden (Zweitveröffentlichung). Im Fall der Zweitveröffentlichung soll die Embargofrist zwölf Monate nicht überschreiten. Das BMFTR begrüßt ausdrücklich die Open Access-Zweitveröffentlichung von aus dem Vorhaben resultierenden wissenschaftlichen Monographien.
Verbundvorhaben
Bei Verbundvorhaben sollen die Verbundpartner eine gemeinsame Strategie zur Wissenschaftskommunikation entwickeln. Die Verbundpartner sollen eventuell Zwischenberichte und im Rahmen des Verwendungsnachweises den abschließenden Sachbericht gemeinsam verfassen und einreichen. Für die Erstellung und Einreichung ist der Verbundkoordinator verantwortlich.
Datenmanagement
In der Umsetzung von Vorhaben, die Daten erheben (Citizen Science-Projekte), sind ethische und rechtliche Aspekte in Bezug auf Datenerhebung, -verarbeitung und -speicherung zu berücksichtigen. Antragsteller sind aufgefordert, detaillierte Angaben zum Umgang mit Daten zu machen.
Mit dem Antrag auf Zuwendung ist das Vorhandensein eines Forschungsdatenmanagementplans zu bestätigen, der den Lebenszyklus der im Projekt erhobenen Daten beschreibt. Zuwendungsempfänger sollen, wann immer möglich, die im Rahmen des Projekts gewonnenen Daten einschließlich Angaben zu den verwendeten Instrumenten, Methoden, Datenanonymisierungen sowie Dokumentationen nach erfolgter Erstverwertung, beispielsweise in Form einer wissenschaftlichen Publikation, in nachnutzbarer Form einer geeigneten Einrichtung, zum Beispiel einem einschlägigen Forschungsdatenrepositorium oder Forschungsdatenzentrum, zur Verfügung stellen, um im Sinne der guten wissenschaftlichen Praxis eine langfristige Datensicherung für Replikationen und gegebenenfalls Sekundärauswertungen durch andere Forschende zu ermöglichen. Repositorien sollten aktuelle Standards für Datenveröffentlichungen (FAIR Data-Prinzipien) erfüllen und die Beschreibung der Daten durch Metadaten und Vokabulare unterstützen und persistente Identifikatoren (beispielsweise DOI, EPIC-Handle, ARK, URN) vergeben. In den Repositorien oder Forschungsdatenzentren werden die Daten archiviert, dokumentiert und gegebenenfalls auf Anfrage der wissenschaftlichen Community zur Verfügung gestellt.
Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMFTR derzeit folgenden Projektträger beauftragt:
DLR Projektträger
Kompetenzzentrum Wissenschaftskommunikation
Sachsendamm 61
10829 Berlin
Ansprechpartnerinnen:
Für fachlich-inhaltliche Fragen:
Sophie Leukel
Telefon: +49 30 67055-709
E-Mail: sophie.leukel@dlr.de
Für administrative und förderrechtliche Fragen:
Carola Hänel
Telefon: +49 30 67055-782
E-Mail: carola.haenel@dlr.de
Der DLR Projektträger steht für Fragen und Auskünfte zur Verfügung.
Soweit sich hierzu Änderungen ergeben, wird dies im Bundesanzeiger oder in anderer geeigneter Weise bekannt gegeben.
Vordrucke für Förderanträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können unter der Internetadresse https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare abgerufen werden.
Zur Erstellung von Projektskizzen und förmlichen Förderanträgen ist das elektronische Antragssystem „easy-Online“ zu nutzen (https://foerderportal.bund.de/easyonline).
Es besteht die Möglichkeit, den Antrag in elektronischer Form über dieses Portal unter Nutzung des TAN-Verfahrens oder mit einer qualifizierten elektronischen Signatur einzureichen. Daneben bleibt weiterhin eine Antragstellung in Papierform möglich.
Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.
In der ersten Verfahrensstufe sind dem DLR Projektträger, Kompetenzzentrum Wissenschaftskommunikation
bis spätestens 3. September 2025
zunächst Projektskizzen in schriftlicher und/oder elektronischer Form über „easy-Online“ vorzulegen.
Bei Verbundprojekten sind die Projektskizzen in Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator vorzulegen.
Die Vorlagefrist für in Papierform eingereichte Projektskizzen gilt nicht als Ausschlussfrist. Dennoch sind alle Projekteinreichungen über „easy-Online“ fristgerecht vorzulegen (elektronisch unter Nutzung des TAN-Verfahrens bziehungsweise einer qualifizierten digitalen Signatur oder in Papierform).
Projektskizzen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt in Papierform eingehen, können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.
Bitte reichen Sie Ihre Skizze über folgenden Link online ein: https://foerderportal.bund.de/easyonline/reflink.jsf?m=WIKO&b=WISSENSCHAFTSJAHR26
Skizzeneinreichungen ohne TAN-Verfahren oder qualifizierte elektronische Signatur müssen umgehend nach dem 3. September 2025 ausgedruckt und unterzeichnet auf dem Postweg an folgende Adresse geschickt werden, um Bestandskraft zu erlangen:
DLR Projektträger
Kompetenzzentrum Wissenschaftskommunikation
Sachsendamm 61
10829 Berlin
Die Projektskizzen müssen ein fachlich beurteilbares Grobkonzept und eine Finanzierungsplanung mit dem voraussichtlichen Umfang der Ausgaben beziehungsweise Kosten beinhalten.
Die Gliederung der Projektskizze soll wie folgt aussehen:
Es steht den Förderinteressenten frei, weitere Punkte anzufügen, die ihrer Auffassung nach für eine Beurteilung ihres Vorhabens von Bedeutung sind (zum Beispiel letter of intent).
Die Förderinteressenten reichen eine begutachtungsfähige Projektskizze mit der oben genannten Gliederung im Umfang von insgesamt maximal acht DIN-A4-Seiten ein (Schriftgröße 11, Zeilenabstand 1,3; Ränder links und rechts: mindestens 1,5 cm).
Die eingegangenen Projektskizzen werden nach den folgenden Kriterien (auf einer Skala von 1 bis 7) bewertet. Die Kriterien 1 und 2 werden doppelt gewichtet.
Entsprechend den oben angegebenen Kriterien und der Bewertung werden die für eine Förderung geeigneten Projektideen ausgewählt. Das BMFTR behält sich vor, für fachliche Einschätzungen weitere externe Expertise in die Auswahl einzubeziehen. Das Auswahlergebnis wird den Förderinteressenten schriftlich mitgeteilt.
Die im Rahmen dieser Verfahrensstufe eingereichte Projektskizze und eventuell weitere vorgelegte Unterlagen werden nicht zurückgesendet.
In der zweiten Verfahrensstufe werden die Verfasser der positiv bewerteten Projektskizzen aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen.
Zur Erstellung der förmlichen Förderanträge ist die Nutzung des elektronischen Antragssystems „easy-Online“ erforderlich (https://foerderportal.bund.de/easyonline/). Es besteht die Möglichkeit, den Antrag in elektronischer Form über dieses Portal unter Nutzung des TAN-Verfahrens oder mit einer qualifizierten elektronischen Signatur einzureichen. Daneben bleibt weiterhin eine Antragstellung in Papierform möglich.
Mit den förmlichen Förderanträgen sind unter anderem folgende die Projektskizze ergänzende Informationen vorzulegen:
Eventuelle Auflagen aus der ersten Stufe sind dabei zu berücksichtigen. Weitere Anforderungen an die förmlichen Förderanträge werden bei Aufforderung zur Vorlage eines förmlichen Förderantrags mitgeteilt.
Bei Verbundprojekten sind die Förderanträge in Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator vorzulegen.
Die eingegangenen Anträge werden nach den folgenden Kriterien bewertet und geprüft:
Entsprechend den oben angegebenen Kriterien und der Bewertung wird nach abschließender Antragsprüfung über eine Förderung entschieden.
Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die gegebenenfalls erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheids und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die §§ 48 bis 49a des Verwaltungsverfahrensgesetzes, die §§ 23, 44 BHO und die hierzu erlassenen Allgemeinen Verwaltungsvorschriften, soweit nicht in dieser Förderrichtlinie Abweichungen von den Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zugelassen worden sind. Der Bundesrechnungshof ist gemäß § 91 BHO zur Prüfung berechtigt.
Die Vorhaben müssen innerhalb der Laufzeit des Wissenschaftsjahres 2026 umgesetzt werden und können eine Laufzeit von sechs bis neun Monaten haben. Sie können frühestens am 1. April 2026 beginnen und sollen spätestens am 31. Dezember 2026 enden.
Diese Förderrichtlinie tritt am Tag ihrer Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft und ist bis zum 30. Juni 2027 gültig.
Bonn, den 27. Juni 2025
Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt
Im Auftrag
Sandra Gundlach