07.09.2026

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Obduktionsdaten spenden: Patienteneinwilligung ausgebaut

Mit dem in der Medizininformatik-Initiative entwickelten Konzept des Broad Consent können Patienten und Patientinnen ihre Gesundheitsdaten für die klinische Forschung spenden. Nun wurde die Einwilligung um ein Modul für Obduktionsdaten erweitert.

Eine Ärztin in weißem Kittel berät eine Patientin und zeigt ihr Informationen auf einem Tablet-Computer.

Mit einem neuen Modul können Patientinnen und Patienten einwilligen, dass nach ihrem Tod ihre Obduktionsdaten für die Forschung genutzt werden können.

Adobe Stock/bongkarn

Obduktionen sind für die Medizin von großer Bedeutung. Sie liefern wichtige Informationen, um die Todesursache der verstorbenen Person zu bestimmen. Zudem helfen sie, Grunderkrankungen und deren Verlauf besser zu verstehen, klinische Diagnosen zu überprüfen und die Behandlungsqualität zu verbessern.

Patientinnen und Patienten können nun mit einer bundesweit einheitlichen Erklärung einwilligen, dass eine Obduktion durchgeführt werden darf, falls sie während eines Klinikaufenthalts versterben. Darüber hinaus können sie zustimmen, dass die dabei erhobenen Daten und Proben für medizinische Forschungszwecke verwendet werden dürfen.

Konzept des Broad Consent in der MII entwickelt

Möglich wird dies durch das neue Modul „Einwilligung zur Obduktion“, das die Plattform für Obduktionen und Pathologie (NATON) des Netzwerks Universitätsmedizin (NUM) als Ergänzung zum bundesweit eingesetzten Broad Consent der Medizininformatik-Initiative (MII) entwickelt hat.

Der Broad Consent ermöglicht Patientinnen und Patienten, ihre Gesundheitsdaten und Bioproben für die medizinische Forschung bereitzustellen. Diese werden datenschutzgerecht über die in der MII aufgebaute Forschungsdateninfrastruktur nutzbar gemacht. Das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) fördert die MII seit zehn Jahren mit insgesamt mehr als 500 Millionen Euro. 

„Mit dem Einwilligungsmodul zur Obduktion schaffen wir erstmalig eine standardisierte Lösung in Deutschland, die es ermöglicht, dass Patientinnen und Patienten sich zu Lebzeiten zu der Frage positionieren, ob sie im Falle ihres Versterbens eine Obduktion wünschen und, falls ja, ob Daten und Proben aus dieser Obduktion dann auch wissenschaftlich weiter genutzt werden dürfen“, sagt Professor Dr. Sven Zenker. Am Universitätsklinikum Bonn ist er Ärztlicher Leiter der Stabsstelle Medizinisch-Wissenschaftliche Technologieentwicklung und - koordination (MWTek) und Oberarzt an der Klinik und Poliklinik für Anästhesiologie und Operative Intensivmedizin.

Patientenvertretungen beteiligt

Im NUM ist NATON ein deutschlandweiter Zusammenschluss von Obduktionszentren der Universitätsklinika mit dem Ziel, aus Obduktionen systematische und standardisierte Erkenntnisse über Krankheitserreger und für die Krankheitsversorgung zu gewinnen. Die generierten Daten und Informationen zu nach dem Tod entnommenen Proben werden im Nationalen Obduktionsregister (NAREG) erfasst.

Unterstützend eingebracht haben sich bei der Erarbeitung des Moduls durch NATON auch Patientenvertretungen. Ruth Biller, Vorstandsvorsitzende des ARVC-Selbsthilfe e.V., die sich für Patientinnen und Patienten mit der seltenen Herzmuskelerkrankung ARVC (Arrhythmogene rechtsventrikuläre Kardiomyopathie) sowie für deren Angehörige einsetzt, erläutert: „Obduktionen können Menschenleben retten, weil die exakte Feststellung der Todesursache helfen kann, zum Beispiel im Falle einer familiären Erkrankung weitere gefährdete Familienmitglieder zu identifizieren und vorbeugende Maßnahmen zu ergreifen. Aus Sicht der Patientenvertretungen ist das Obduktionsmodul deshalb ausgesprochen zu begrüßen.”

Patientinnen und Patienten können ihre freiwillige Einwilligung zur Obduktion sowie zur Daten- und Probennutzung jederzeit ohne Angabe von Gründen und ohne nachteilige Folgen vollständig oder in Teilen widerrufen.