vom 10.06.2026 - Abgabetermin: 09.08.2026
Die fortschreitende Digitalisierung der Medizin und die sektorenübergreifende Nutzung von Gesundheitsdaten bieten enorme Chancen zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung. So können Diagnosen präzisiert, Behandlungsprozesse optimiert und die Effizienz im Gesundheitswesen gesteigert werden. Dafür ist die Erforschung gesundheitsrelevanter Fragestellungen anhand bereits zugänglicher, qualitativ hochwertiger und multizentrischer Datensätze erforderlich.
Dies gilt insbesondere auch für die Frauengesundheit und geschlechtersensible Medizin, denn Männer und Frauen erkranken unterschiedlich. Trotz des Wissens über Unterschiede zwischen den Geschlechtern fehlt es für viele Krankheiten an einer ausreichenden Informationsgrundlage. Das betrifft nicht nur zu wenig erforschte frauenspezifische Erkrankungen wie zum Beispiel Endometriose, sondern auch zahlreiche andere Erkrankungen. In der medizinischen Forschung werden oft zu wenige oder gar keine Daten von Frauen erhoben. Frauen sind in vielen Datensätzen daher unterrepräsentiert. Dieser sogenannte Gender Data Gap kann dazu führen, dass Diagnosen, Therapien und Präventionsmaßnahmen nicht optimal auf Frauen abgestimmt sind.
Mit der Hightech Agenda Deutschland fördert das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) die zielgerichtete Verknüpfung und Nutzung von Gesundheitsdaten zur „Entwicklung neuer Diagnosemethoden, Wirkstoffe und Arzneimittel, Impfstoffe und Therapien, damit Erkrankungen gezielter und personalisiert verhindert, erkannt, behandelt und geheilt werden können“1. Dabei sollen auch die „Potenziale in der datengetriebenen Gesundheitsforschung durch Künstliche Intelligenz (KI), In-silico-Modellierungen und Computersimulationen von biomedizinischen Prozessen“ gehoben werden, um unter anderem im Bereich der Frauengesundheit und geschlechtersensiblen Medizin Fortschritte zu erzielen.
Digitalisierung und KI-Methoden ermöglichen es, schneller fundierte Entscheidungen zu treffen und für Frauen relevante Therapieansätze weitreichender und effizienter zu erforschen. Mit der Digitalisierung in der Medizin wächst zugleich die Gefahr der medizinischen Fehleinschätzungen zulasten von Frauen, wenn Daten und Algorithmen in der Forschung auf Evidenz basieren, die überwiegend an Männern generiert wird. Beispielsweise ist insbesondere für hochwertige KI-Modelle die Qualität und Repräsentativität von Trainingsdatensätzen entscheidend.
Daher fördert das BMFTR inter- und transdisziplinäre Forschungsprojekte, die zur Verbesserung der Datennutzbarkeit, insbesondere hinsichtlich des Gender Data Gaps und den damit verbundenen Verzerrungen (Gender Data Bias), beitragen und dadurch die datengestützte Medizin im Hinblick auf eine geschlechtersensible Diagnostik und Therapie weiterentwickeln oder optimieren.
1 - Hightech Agenda Deutschland, Seite 33.
Ziel der Fördermaßnahme ist es, Impulse für eine stärkere Berücksichtigung der Frauengesundheit in der klinischen Forschung und einer geschlechtersensiblen Gesundheitsversorgung zu geben. Mit der Förderung innovativer Data-Science-Ansätze (einschließlich KI-basierter Methoden) zur Analyse bestehender Datensätze zu Fragen der Frauengesundheit und geschlechtersensiblen Medizin soll negativen Auswirkungen des Gender Data Gaps und den damit einhergehenden geschlechterspezifischen Verzerrungen in der Gesundheitsforschung entgegengewirkt werden. So soll die Anwendung neu entwickelter, verbesserter oder angepasster Ansätze der Datenanalyse dazu beitragen, dass forschungsrelevante Informationen noch besser aus vorhandenen Datensätzen gewonnen und für eine geschlechtersensible medizinische Forschung verwertet werden können.
Die Ziele der Förderrichtlinie sind erreicht, wenn kurzfristig
Mittelfristig sind die Ziele erreicht, wenn die Verfügbarkeit von repräsentativen, in Bezug auf das Geschlecht ausgewogenen Datensätzen zu Forschungs- und Trainingszwecken für KI-Entwicklungen erhöht wurde.
Diese Förderrichtlinie gilt in Verbindung mit dem Rahmenprogramm Gesundheitsforschung, siehe https://www.gesundheitsforschung-BMFTR.de/files/Rahmenprogramm_Gesundheitsforschung_barrierefrei.pdf.
Der Zuwendungszweck ist die Förderung von inter- und transdisziplinären Forschungsprojekten zur Analyse vorhandener Datensätze zu Fragen der Frauengesundheit beziehungsweise geschlechtersensiblen Medizin und zur Verminderung geschlechtsspezifischer Verzerrungen in der Gesundheitsforschung. Dabei sollen die Datensätze und Zugangspunkte bestehender nationaler Gesundheitsforschungsdateninfrastrukturen (GFDI) genutzt werden, die für die digitale Vernetzung von Gesundheitsversorgung und -forschung, beispielsweise in der Medizininformatik-Initiative (MII), im Netzwerk Universitätsmedizin (NUM), der NAKO2 Gesundheitsstudie oder in der Nationalen Forschungsdateninfrastruktur, aufgebaut wurden. Grundlage der Forschungsprojekte sind somit ausschließlich bereits vorhandene und zugängliche Datensätze aus der klinisch-epidemiologischen und biomedizinischen Forschung sowie Versorgungsdaten. In den Projekten sollen jeweils Expertinnen und Experten aus den Datenwissenschaften (zum Beispiel Data Science, Medizininformatik, KI), der Frauengesundheit beziehungsweise geschlechtersensiblen Medizin und den für das Projekt relevanten klinischen Fachdisziplinen zusammenarbeiten.
Die Ergebnisse des geförderten Vorhabens dürfen nur in der Bundesrepublik Deutschland oder dem Europäischen Wirtschaftsraum und der Schweiz genutzt werden.
Der Bund gewährt die Zuwendungen nach Maßgabe dieser Förderrichtlinie, der §§ 23 und 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) und den dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften sowie der „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis (AZA/AZAP/AZV)“ und/oder der „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Kostenbasis von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (AZK)“ des BMFTR. Ein Anspruch auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht. Vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Gefördert werden inter- und transdisziplinäre Forschungsprojekte, die konkrete wissenschaftliche und klinisch-relevante Fragestellungen zur Frauengesundheit beziehungsweise geschlechtersensiblen Medizin mit innovativen datengetriebenen Methoden und IT-basierten Verfahren (zum Beispiel Modellierung, KI-Methoden) bearbeiten.
Dies umfasst zum einen die Untersuchung und Optimierung bestehender Datensätze hinsichtlich ihrer Berücksichtigung und Repräsentativität insbesondere von Frauen, sodass Verzerrungen transparent dargestellt und/oder reduziert werden. So können beispielsweise qualitätsgesicherte Trainings-, Validierungs- und Testdatensätze optimiert und etabliert werden, die auf realen medizinischen Daten basieren und geeignet aufbereitet und annotiert der wissenschaftlichen Gemeinschaft dauerhaft zur Verfügung gestellt werden.
Zum anderen sollen Verfahren entwickelt und getestet werden, um Algorithmen, KI-Modelle und KI-basierte Anwendungen auf geschlechtsspezifische Verzerrungen zu untersuchen und transparent zu bewerten. Dies beinhaltet auch die Optimierung von KI-Modellen, die bisher geschlechtsspezifische Verzerrungen enthalten oder in den Daten vorhandene Verzerrungen verstärken.
Gefördert werden dabei ausschließlich inter- und transdisziplinäre Einzelprojekte, die die technische Expertise aus Datenwissenschaften (zum Beispiel Data Science, Medizininformatik, KI) und klinischer Expertise zur Frauengesundheit beziehungsweise der geschlechtersensiblen Medizin sowie den für das Projekt relevanten klinischen Fachdisziplinen zwingend miteinander verbinden.
Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus der Universitätsmedizin sollen dabei eng mit dem dort ansässigen Datenintegrationszentrum zusammenarbeiten. Bei Projektleiterinnen beziehungsweise Projektleitern aus anderen Institutionen wird die Zusammenarbeit mit vergleichbaren lokalen Einrichtungen erwartet.
Grundlage der Forschungsprojekte sind vorhandene Datensätze, insbesondere auch Routinedaten aus der MII oder hochqualitative Gesundheitsdatensätze aus bestehenden nationalen GFDI wie der NAKO Gesundheitsstudie und dem NUM. Es wird vorausgesetzt, dass bereits zum Projektstart eine solide Datengrundlage für die Forschungsarbeiten vorliegt, zum Beispiel in Form eines lokalen Testdatensatzes. Dieser muss für die Entwicklung und Verifizierung der Analyseverfahren geeignet sein, bis gegebenenfalls notwendige komplette Datensätze im weiteren Projektverlauf verfügbar sind. Die entsprechende Zugänglichkeit und Nutzbarkeit (unter anderem ausreichende Datenqualität und Fallzahl sowie Passung der vorliegenden Datenarten) der notwendigen Datensätze muss in der Vorhabenbeschreibung belegt werden. Dazu soll im Vorfeld eine Beratung durch die datenliefernde GFDI erfolgen, die auch bestätigen soll, dass die Daten rechtzeitig zur Verfügung stehen, um eine vorzeitige Beendigung des Projekts zu vermeiden und den zeitgerechten Abschluss des Projekts zu ermöglichen. Das Ergebnis dieser Beratung sowie der Datenzugang sind in der Vorhabenbeschreibung darzustellen. Weiterhin sind die Datenselektion sowie die (Auswertungs-)Methoden darzulegen, inklusive der notwendigen Statistik.
Nicht gefördert werden Verbundprojekte sowie Projekte,
Antragsberechtigt sind staatliche und staatlich anerkannte Hochschulen und institutionell geförderte außeruniversitäre Forschungseinrichtungen. Zum Zeitpunkt der Auszahlung einer gewährten Zuwendung wird das Vorhandensein einer sonstigen Einrichtung, die der nichtwirtschaftlichen Tätigkeit des Zuwendungsempfängers dient, in Deutschland verlangt.
Forschungseinrichtungen, die von Bund und/oder Ländern grundfinanziert werden, können neben ihrer institutionellen Förderung eine Projektförderung für ihre zusätzlichen projektbedingten Ausgaben beziehungsweise Kosten bewilligt bekommen, wenn sie im Förderantrag den Bezug zwischen dem beantragten Projekt und grundfinanzierten Aktivitäten explizit darstellen beziehungsweise beides klar voneinander abgrenzen.
Einrichtungen und Unternehmen, die wirtschaftlich tätig sind, sind nicht antragsberechtigt. Übt ein und dieselbe Einrichtung sowohl wirtschaftliche als auch nichtwirtschaftliche Tätigkeiten aus, ist sie antragsberechtigt, wenn die nichtwirtschaftlichen und die wirtschaftlichen Tätigkeiten und ihre Kosten, Finanzierung und Erlöse klar voneinander getrennt werden können, sodass keine Gefahr der Quersubventionierung der wirtschaftlichen Tätigkeit besteht.
Die Förderung eines Universitätsklinikums setzt voraus, dass dem Universitätsklinikum die Zuständigkeit für Forschung und Lehre landesrechtlich zugewiesen wurde, wie es zum Beispiel im Integrationsmodell der Fall ist.
Alle Zuwendungsempfänger, auch Forschungseinrichtungen im Sinne von Artikel 2 (Nummer 83) AGVO, stellen sicher, dass keine indirekten (mittelbaren) Beihilfen an Unternehmen fließen. Dazu sind die Bestimmungen von Nummer 2.2 des FuEuI-Unionsrahmens zu beachten.
Vorleistungen
Die Antragsteller müssen durch einschlägige Vorarbeiten in Forschung und Entwicklung zu Themen der Frauengesundheit beziehungsweise geschlechtersensiblen Medizin, Gesundheitsdatennutzung, falls zutreffend KI-Methoden sowie der für das Projekt relevanten klinischen Fachdisziplin ausgewiesen sein.
Strukturelle Aspekte
Das Projektteam muss interdisziplinär, sowohl mit Expertinnen und Experten aus den Datenwissenschaften (zum Beispiel Data Science, Medizininformatik, KI), der klinischen Gesundheitsforschung im Bereich Frauengesundheit/geschlechtersensiblen Medizin sowie aus den für das Projekt relevanten klinischen Fachdisziplinen zusammengesetzt sein. Dementsprechend wird eine gemeinsame Formulierung des Forschungsprojekts durch das interdisziplinäre Team der Projektleiterinnen und Projektleiter unter Einbindung aller benötigten Expertisen erwartet. Die entsprechende Darstellung der in das Projekt eingebundenen Kapazitäten und Expertise der beteiligten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler ist in der Vorhabenbeschreibung zwingend vorzunehmen.
Wissenschaftliche Standards
Die Antragsteller sind verpflichtet, nationale und internationale Standards zur Qualitätssicherung von präklinischer und klinischer Forschung einzuhalten. Dies gilt insbesondere für Biomaterialbanken, Patientenregister und IT-Vernetzung.
Qualität der angewendeten Methoden
Voraussetzung für eine Förderung ist die hohe Qualität der Methodik des beantragten Projekts. Bei der Projektplanung müssen der nationale und internationale Forschungsstand adäquat berücksichtigt werden. Die Validität der Analyseverfahren muss in Bezug auf die gewählte Forschungsfrage gewährleistet sein. Die kontinuierliche Einbindung methodologischer Expertise in das Vorhaben muss gewährleistet sein.
Partizipation
Im Zuge der Konzeption des Projekts soll geprüft werden, in welchen konkreten Projektarbeiten beziehungsweise Projektergebnissen die Einbindung von Patientinnen und Patienten und/oder relevanter Anwendergruppen sinnvoll ist. Im Antrag ist das Ergebnis der Prüfung nachvollziehbar darzulegen. Das konkret gewählte Vorgehen zur Einbeziehung muss dargelegt werden.
Berücksichtigung von Diversität
Die Vorhaben zur Frauengesundheit beziehungsweise geschlechtersensiblen Medizin müssen die Diversität dieser Zielgruppen (zum Beispiel Alter, kultureller Hintergrund) berücksichtigen. Es ist darzulegen, wie dies in den Vorhaben angemessen adressiert wird. Falls Aspekte der Diversität für ein Vorhaben als nicht relevant erachtet werden, ist dies zu begründen.
Verwertungs- und Nutzungsmöglichkeiten
Die zu erwartenden Ergebnisse sollten möglichst einen konkreten Erkenntnisgewinn für künftige Verbesserungen in der Gesundheitsförderung, Prävention und geschlechtersensiblen Therapie erbringen. Die geplante Verwertung, der Transfer der Ergebnisse in die Praxis sowie Strategien zur nachhaltigen Umsetzung müssen bereits in der Konzeption des beantragten Projekts adressiert und auf struktureller und prozessualer Ebene beschrieben werden.
Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt.
Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen, die nicht in den Bereich der wirtschaftlichen Tätigkeiten fallen, sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die unter Berücksichtigung der beihilferechtlichen Vorgaben individuell bis zu 100 Prozent gefördert werden können.
Bei nichtwirtschaftlichen Forschungsvorhaben an Hochschulen und Universitätskliniken wird zusätzlich zu den durch das BMFTR finanzierten zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 Prozent gewährt.
Die Forschungsprojekte können in der Regel für einen Zeitraum von bis zu zwei Jahren gefördert werden.
Zuwendungsfähig ist der vorhabenbedingte Mehraufwand, wie Personal-, Sach- und Reisemittel. Nicht gefördert werden Ausgaben für Investitionen und sonstige Gegenstände. Der Umfang der Förderung richtet sich nach dem Arbeitsplan des Forschungsvorhabens.
Hinsichtlich der personellen Ausstattung je Projekt werden bis zu zwei Vollzeitstellen gefördert, aufgeteilt auf Projektbeteiligte mit den oben genannten notwendigen Expertisen sowie bis zu 40 Stunden pro Monat für studentische und/oder wissenschaftliche Hilfskräfte. Der Bedarf an Personalstellen ist durch den Arbeitsplan zu rechtfertigen.
Zusätzlich zu den Personalstellen kann der projektbezogene Mehraufwand mit bis zu 20 Prozent der Personalausgaben zur Durchführung der Projektarbeiten gefördert werden. Hierzu gehören unter anderem auch Aufwände für
CO2-Kompensationszahlungen für Dienstreisen können nach Maßgabe der „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis (AZA/AZAP/AZAV)“ beziehungsweise der „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Kostenbasis von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (AZK)“ als zuwendungsfähige Ausgaben beziehungsweise Kosten anerkannt werden.
Ausgaben für die Erstellung des Ethikvotums durch die hochschuleigene Ethikkommission werden der Grundausstattung zugerechnet und können nicht gefördert werden.
Die zuwendungsfähigen Ausgaben/Kosten richten sich nach den „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis (AZA/AZAP/AZV)“ und/oder den „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Kostenbasis von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (AZK)“ des BMFTR.
3 - Siehe hierzu auch die Handreichung (FAQ) des BMFTR zur Wissenschaftskommunikation.
Bestandteil eines Zuwendungsbescheids auf Ausgabenbasis werden grundsätzlich die „Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Ausgabenbasis des Bundesministeriums für Bildung und Forschung zur Projektförderung“ (NABF).
Bestandteil eines Zuwendungsbescheids auf Kostenbasis werden grundsätzlich die „Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des Bundesministeriums für Bildung und Forschung an gewerbliche Unternehmen für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben“ (NKBF 2017).
Zur Durchführung von Erfolgskontrollen im Sinne von Verwaltungsvorschrift Nummer 11a zu § 44 BHO sind die Zuwendungsempfänger verpflichtet, die für die Erfolgskontrolle notwendigen Daten dem BMFTR oder den damit beauftragten Institutionen zeitnah zur Verfügung zu stellen. Die Informationen werden ausschließlich im Rahmen der Begleitforschung und der gegebenenfalls folgenden Evaluation verwendet, vertraulich behandelt und so anonymisiert veröffentlicht, dass ein Rückschluss auf einzelne Personen oder Organisationen nicht möglich ist.
Wenn der Zuwendungsempfänger seine aus dem Forschungsvorhaben resultierenden Ergebnisse als Beitrag in einer wissenschaftlichen Zeitschrift veröffentlicht, so soll dies so erfolgen, dass der Öffentlichkeit der unentgeltliche elektronische Zugriff (Open Access) auf den Beitrag möglich ist. Dies kann dadurch erfolgen, dass der Beitrag in einer der Öffentlichkeit unentgeltlich zugänglichen elektronischen Zeitschrift veröffentlicht wird. Erscheint der Beitrag zunächst nicht in einer der Öffentlichkeit unentgeltlich elektronisch zugänglichen Zeitschrift, so soll der Beitrag – gegebenenfalls nach Ablauf einer angemessenen Frist (Embargofrist) – der Öffentlichkeit unentgeltlich elektronisch zugänglich gemacht werden (Zweitveröffentlichung). Im Fall der Zweitveröffentlichung soll die Embargofrist zwölf Monate nicht überschreiten. Das BMFTR begrüßt ausdrücklich die Open-Access-Zweitveröffentlichung von aus dem Vorhaben resultierenden wissenschaftlichen Monographien.
Weiterhin wird erwartet, dass die Nutzung der Datensätze aus den GFDI sowie die Forschungsergebnisse transparent und für die breite Öffentlichkeit verständlich und zugänglich dargestellt wird, wie dies beispielsweise bei der Nutzung von Daten der MII im Projektregister des Forschungsdatenportals für Gesundheit der Fall ist. Daher ist entweder ein Beitrag zu bestehenden Projektregistern oder, falls diese nicht vorhanden sind, eine vergleichbare transparente Darstellung zu gewährleisten.
Zuwendungsempfänger sind angehalten, geeignete Maßnahmen zur Wissenschaftskommunikation im Zusammenhang mit ihrem Forschungsprozess und den Forschungsergebnissen einzuplanen und darzulegen.
Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMFTR derzeit folgenden Projektträger beauftragt:
DLR Projektträger
– Bereich Gesundheit –
Heinrich-Konen-Straße 1
53227 Bonn
Telefon: 0228 3821-1210
Telefax: 0228 3821-1257
Ansprechpersonen sind
Frau Dr. Heike Kaasch
Telefon: 0228 3821-2369
Frau Dr. Jessica Rosenberg
Telefon: 0228 3821-1895
Internet: www.gesundheitsforschung-BMFTR.de
Es wird empfohlen, zur Beratung mit dem Projektträger Kontakt aufzunehmen. Weitere Informationen und Erläuterungen sind dort erhältlich.
Soweit sich hierzu Änderungen ergeben, wird dies im Bundesanzeiger oder in anderer geeigneter Weise bekannt gegeben.
Vordrucke für Förderanträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können unter der Internetadresse https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare abgerufen oder unmittelbar beim oben angegebenen Projektträger angefordert werden.
Zur Erstellung von förmlichen Förderanträgen ist das elektronische Antragssystem „easy-Online“ zu nutzen (https://foerderportal.bund.de/easyonline).
Es besteht die Möglichkeit, den Antrag in elektronischer Form über dieses Portal unter Nutzung des TAN-Verfahrens oder mit einer qualifizierten elektronischen Signatur einzureichen. Daneben bleibt weiterhin eine Antragstellung in Papierform möglich.
Dem Projektträger ist
bis spätestens 9. August 2026
ein rechtsverbindlich unterschriebener förmlicher Förderantrag sowie eine Vorhabenbeschreibung in schriftlicher oder, wie in Nummer 7.1 dargelegt, elektronischer Form vorzulegen.
Anträge, die nach dem oben angegebenen Zeitpunkt eingehen, können möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.
Verbindliche Anforderungen an die Unterlagen sind in einem Leitfaden für einreichende Personen (https://projekttraeger.dlr.de/media/gesundheit/leitfaden/Leitfaden_FrauenGes.pdf) niedergelegt.
Unterlagen, die den (dort) niedergelegten Anforderungen nicht genügen, können nicht berücksichtigt werden und werden ohne weitere Prüfung abgelehnt.
Die eingegangenen förmlichen Förderanträge werden unter Beteiligung eines externen Begutachtungsgremiums nach folgenden Kriterien bewertet und geprüft:
Entsprechend den oben angegebenen Kriterien und ihrer Bewertung wird nach abschließender Antragsprüfung über eine Förderung entschieden. Übersteigt als Ergebnis dieser fachlichen Bewertung die Anzahl der für eine Förderung geeigneten Projektideen die zur Verfügung stehenden Mittel, so behält sich das BMFTR die Durchführung eines Losverfahrens für die abschließende Auswahl vor.
Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die gegebenenfalls erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheids und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die §§ 48 bis 49a des Verwaltungsverfahrensgesetzes, die §§ 23 und 44 BHO und die hierzu erlassenen Allgemeinen Verwaltungsvorschriften, soweit nicht in dieser Förderrichtlinie Abweichungen von den Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zugelassen worden sind. Der Bundesrechnungshof ist gemäß § 91 BHO zur Prüfung berechtigt.
Diese Förderrichtlinie tritt am Tag ihrer Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft und ist bis zum Ablauf des 31. Dezember 2032 gültig.
Bonn, den 28. Mai 2026
Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt
Im Auftrag
Klein