vom 11.08.2025
Zweite Änderung der Richtlinie zur Förderung von Forschungsverbünden zur Präventionvon Darmkrebs in jüngeren und künftigen Generationen, Bundesanzeiger vom 11.08.2025
Die Richtlinie zur Förderung von Forschungsverbünden zur Prävention von Darmkrebs in jüngeren und künftigen Generationen vom 19. August 2020 (BAnz AT 10.09.2020 B5), die zuletzt durch die Bekanntmachung vom 22. Dezember 2023 (BAnz AT 07.02.2024 B11) geändert worden ist, wird geändert.
Nummer 8 wird wie folgt neu gefasst:
Diese Förderrichtlinie tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft. Die Laufzeit dieser Förderrichtlinie ist bis zum Zeitpunkt des Auslaufens ihrer beihilferechtlichen Grundlage, der AGVO, zuzüglich einer Anpassungsperiode von sechs Monaten, mithin bis zum 30. Juni 2027, befristet. Sollte die zeitliche Anwendung der AGVO ohne die Beihilferegelung betreffende relevante inhaltliche Veränderungen verlängert werden, verlängert sich die Laufzeit dieser Förderrichtlinie entsprechend, aber nicht über den 31. Dezember 2033 hinaus. Sollte die AGVO nicht verlängert und durch eine neue AGVO ersetzt werden oder sollten relevante inhaltliche Veränderungen der derzeitigen AGVO vorgenommen werden, wird eine den dann geltenden Freistellungsbestimmungen entsprechende Nachfolge-Förderrichtlinie bis mindestens 31. Dezember 2033 in Kraft gesetzt werden.
Die Änderung der Richtlinie tritt am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Bonn, den 25. Juli 2025
Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt
Im Auftrag
E. Nourney